Zum Inhalt springen
Header Dunkelblau
Header Dunkelblau
Header Dunkelblau
Header Dunkelblau
Header Dunkelblau

Ermäßigungen / Zuschüsse

Wer erhält Ermäßigung?

Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises erhalten eine Ermäßigung von

  • 25 % - Schüler, Studenten, Auszubildende 

  • 50 % - Familien in besonderen Situationen

(z. B. aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur, Familien mit niedrigem Einkommen [z. B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Bürgergeld], Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern, Familien mit Einwanderungsgeschichte, Familien, in denen Menschen mit längerfristigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben, vom Strafvollzug betroffene Familien)

sofern Kurse von einer Gebührenermäßigung oder -befreiung nicht ausgeschlossen sind. 

Ist die Kursgebühr noch zu hoch? Sprechen Sie uns bei besonderen Härten gerne an.

Inhaber der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss erhalten bei besonders gekennzeichneten Veranstaltungen eine Ermäßigung von bis zu 50 %. 

Ermäßigungen gelten nicht für Zusatzgebühren, z. B. Materialkosten, Lebensmittel, Eintrittsgelder usw.

 

Zuschuss für die Bildung und Teilhabe von Kindern (BuT)

Kinder von Menschen mit geringem Einkommen können einen Zuschuss erhalten, um an Kursen der Familienbildung teilnehmen zu können. Diesen können Personen beantragen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe) bzw. nach dem AsylbLG beziehen. Anspruchsberechtigt sind aber auch Personen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beziehen oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Zusätzlich können auch Familien mit geringem Haushaltseinkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und kein Wohngeld oder keinen Kinderzuschlag erhalten. Die Leistungen müssen jeweils bei den zuständigen Jobcentern, den kommunalen Sozialämtern des Rhein-Kreises Neuss vor der Anmeldung beantragt werden. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn der Bewilligungsbescheid des Sozialamtes vorgelegt wird.

 

Förderung von berufsbezogener Weiterbildung in NRW

In der Vergangenheit förderte mit dem Programm "Bildungsscheck" das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme an berufsbezogener Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen.  

Die Bildungsscheck-Förderung ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen und wurde seitdem eingestellt. Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31. März 2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.

Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Winter 2024/2025 zur Verfügung stehen. Um über den aktuellen Stand informiert zu bleiben, empfehlen wir die Seite des Ministeriums regelmäßig aufzurufen:

www.mags.nrw/berufliche-weiterbildung 

 

Weitere Informationen: 

E-Mail: anmeldung@familienforum-neuss.de

Telefon: +49 (0) 2131/7179800