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Ermäßigungen / Zuschüsse

Wer erhält Ermäßigung?

Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises erhalten eine Ermäßigung von

  • 25 % - Schüler, Studenten, Auszubildende 

  • 50 % - Familien in besonderen Situationen

(z. B. aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur, Familien mit niedrigem Einkommen [z. B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Bürgergeld], Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern, Familien mit Einwanderungsgeschichte, Familien, in denen Menschen mit längerfristigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben, vom Strafvollzug betroffene Familien)

sofern Kurse von einer Gebührenermäßigung oder -befreiung nicht ausgeschlossen sind. 

Ist die Kursgebühr noch zu hoch? Sprechen Sie uns bei besonderen Härten gerne an.

Inhaber der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss erhalten bei besonders gekennzeichneten Veranstaltungen eine Ermäßigung von bis zu 50 %. 

Ermäßigungen gelten nicht für Zusatzgebühren, z. B. Materialkosten, Lebensmittel, Eintrittsgelder usw.

 

Zuschuss für die Bildung und Teilhabe von Kindern (BuT)

Kinder von Menschen mit geringem Einkommen können einen Zuschuss erhalten, um an Kursen der Familienbildung teilnehmen zu können. Diesen können Personen beantragen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe) bzw. nach dem AsylbLG beziehen. Anspruchsberechtigt sind aber auch Personen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beziehen oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Zusätzlich können auch Familien mit geringem Haushaltseinkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und kein Wohngeld oder keinen Kinderzuschlag erhalten. Die Leistungen müssen jeweils bei den zuständigen Jobcentern, den kommunalen Sozialämtern des Rhein-Kreises Neuss vor der Anmeldung beantragt werden. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn der Bewilligungsbescheid des Sozialamtes vorgelegt wird.

 

Nutzen Sie den BildungsSch€ck

Das Land NRW bietet berufstätigen Frauen und Männern mit dem BildungsSch€ck finanzielle Unterstützung für ihre Weiterbildung. Gefördert werden Maßnahmen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. 

  • Können Sie einen BildungsSch€ck bekommen? 

Beratungsstellen finden Sie in Neuss und Kaarst bei den Volkshochschulen, ebenso in Düsseldorf bei der Bildungsberatung der VHS. Anschriften dieser und weiterer Beratungsstellen unter www.bildungsscheck.nrw.de.

  • Wer stellt den BildungsSch€ck aus?

Den BildungsSch€ck erhalten Sie ausschließlich bei einer anerkannten Beratungsstelle nach einer ausführlichen und kostenlosen Beratung für berufsqualifizierende Maßnahmen. Die konkrete Maßnahme muss auf dem BildungsSch€ck vermerkt sein.

  • Wie nutzen Sie den BildungsSch€ck bei der Anmeldung?

Reichen Sie ihn zugleich mit der Anmeldung zu dem auf dem  BildungsSch€ck angegebenen Weiterbildungsangebot bei familienforum edith stein ein. Bitte beachten Sie: Es ist nicht zulässig ist, einen BildungsSch€ck erst nach erfolgter Anmeldung zu beantragen und einzureichen.

 

Bildungsprämie und PrämienGutschein

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermöglicht mit der Bildungsprämie mehr Menschen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Mit einem PrämienGutschein übernimmt der Bund anteilig die Weiterbildungskosten. 

  • Können Sie einen PrämienGutschein bekommen? 

Wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen gesetzlich festgelegte Grenzen nicht übersteigt, erhalten Sie einmal jährlich nach einem persönlichen Beratungsgespräch einen PrämienGutschein. Ob alle Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, entscheidet allein eine anerkannte Beratungsstelle.

  • Wo finden Sie eine Beratungsstelle?

Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter 0800 2623 000 oder im Internet auf der Seite: www.bildungspraemie.info.

  • Wie nutzen Sie den PrämienGutschein bei der Anmeldung?

Reichen Sie den PrämienGutschein mit der Anmeldung zu einem Weiterbildungsangebot bei familienforum edith stein ein. Bitte beachten Sie: Es ist nicht zulässig ist, einen PrämienGutschein erst nach erfolgter Anmeldung zu beantragen und einzureichen.

 

Weitere Informationen: 

Email: anmeldung@familienforum-neuss.de

Telefon: +49 (0) 2131/7179800